Forward-Geschäfte
Vor dem Abschluss des ersten Geschäftsfalls:
Forward, müssen wir mit Ihnen
einen Rahmenvertrag inklusive aller Anlagen abschließen. Der Rahmenvertrag legt die Bedingungen und Regeln zur Durchführung von Termintransaktionen fest. Nach dem Abschluss des Rahmenvertrages wird für Sie automatisch
internes Zahlungskonto (IZK), ein „Internes Zahlungskonto“ eröffnet, damit sie die Möglichkeit der Vinkulierung der Sicherheiten aus dem Termingeschäft haben.
Für den Abschluß des Forward-Geschäftes werden keine Gebühren verrechnet, man kann es auf unbestimmte Zeit abschließen (standardmässig bis zu einem Jahr, individuell auch länger). Weder die Anzahl der Geschäfte noch die maximale Höhe sind limitiert. Das Geschäft ist bindend im Augenblick der Transaktionsvereinbarung. Zur Sicherung des Verlustrisikos können wir eine Sicherheit in der Höhe bis 10% aus dem Geschäftswert verlangen. Die Sicherheitshöhe und andere Obliegenheiten sind in der Konfirmation der Zahlungstransaktionen mit Währungskonvertierung ausgeführt. Das Geschäft ist bindend im Augenblick der Transaktionsvereinbarung.
Die Kursentwicklung ist während der Laufzeit nicht garantiert, daher kann am Tag der Fälligkeit des Geschäftes der aktuelle Kurs vom in der Bestätigung der Zahlungstransaktion mit Währungskonvertierung vereinbarten Kurs abweichen. Trotzdem ist der vereinbarte Kurs für das Geschäft sowohl für den Kunden als auch für den Händler bindend. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Handelsmarge ohne Rücksicht auf die Kursentwicklung auch künftig eingehalten wird.