AKCENTA bietet ihre Dienstleistungen auf Basis von Genehmigungen erteilt durch die Tschechische Nationalbank.
Die Bewilligung zur Tätigkeit als Zahlungsinstitution haben wir als erste bankfremde Institution, im Februar 2011 auf Grund eines erfolgreichen Lizenzgenehmigungsverfahrens von der Tschechischen Nationalbank erhalten. Die Lizenz ist zeitlich nicht begrenzt und ermächtigt AKCENTA zur Gewährung der Zahlungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 1 lit. a) b) c) d) e) f) des Gesetzes über den Zahlungsverkehr.