Was ist eine WÄHRUNGSOPTION
Ein Finanzinstrument zur Absicherung gegen Risiken, die sich aus einer möglichen, für den Kunden negativen Entwicklung eines konkreten Währungspaars ergeben. Gleichzeitig wird hier den Kunden die Möglichkeit geboten, von der umgekehrten Entwicklung auf dem Devisenmarkt zu profitieren. Beim Kauf einer WÄHRUNGSOPTION ist der Kunde berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die entsprechende Währung zu einem im Voraus vereinbarten Kurs zu einem feststehenden Datum in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Für den Erwerb dieses Rechtes zahlt der Käufer der Option die sog. Optionsprämie an den Verkäufer.
Was sind die Vorteile einer WÄHRUNGSOPTION
Die WÄHRUNGSOPTION ermöglicht den Kunden, ihre Finanzmittel - ebenso wie beim
Forwardgeschäft - gegen eine ungünstige Kursbewegung abzusichern. Im Gegensatz zum Forward hat hier der Kunde jedoch die Möglichkeit, bei einer aus seiner Sicht positiven Marktentwicklung die Option nicht auszuüben sowie das Geschäft am betreffenden Tag zum im Vergleich mit dem gesicherten Kurs günstigeren Spotkurs abzuwickeln. Die Kunden können somit von der günstigen Kursentwicklung profitieren.
- Beim Kauf einer WÄHRUNGSOPTION wird vom Kunden keine Einzahlung eines Finanzcollaterals verlangt. Der Käufer zahlt lediglich eine nicht rückzahlbare Optionsprämie.
- Beim Verkauf einer WÄHRUNGSOPTION wird vom Kunden die Einzahlung eines Finanzcollaterals verlangt, wobei der Kunde in diesem Falle die Prämie erhält.
WÄHRUNGSOPTIONSVARIANTEN
- Call-Option - berechtigt den Inhaber, die Hauptwährung für die Nebenwährung in der Zukunft zu einem im Voraus festgelegten Kurs zu kaufen.
- Put-Option – berechtigt den Inhaber dazu, die Hauptwährung (die erste im Währungspaar) für die Nebenwährung (die zweite im Währungspaar) in der Zukunft zu einem im Voraus festgelegten Kurs zu verkaufen.
Varianten je nach Ausgleich
- Amerikanische Option – der Optionsinhaber ist berechtigt, die Option jederzeit zwischen dem Tag des Abschlusses und dem Verfallsdatum auszuüben.
- Europäische Option – der Optionsinhaber ist berechtigt, die Option nur am Verfallstag auszuüben.
Bedingungen für die Durchführung von WÄHRUNGSOPTIONEN
- Abschluss eines Rahmenvertrages.
- Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine LEI-Nummer zu haben.
- Die Zusammensetzung der Finanzmittel oder die Festlegung des Dealing Limits.
- Die Mindestsumme eines Handelvorganges ist 150.000 EUR oder die entsprechende Summe in einer anderen Währung.
Mit dem Abschluss von entsprechenden Absicherungstransaktionen ergibt sich für alle Personen, welche diese Leistungen erbringen, eine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei dieser Geschäfte. Diese Verpflichtung wird folgendermaßen abgedeckt: